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   BSG, 01.12.2021 - B 14 AS 163/21 B   

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https://dejure.org/2021,61197
BSG, 01.12.2021 - B 14 AS 163/21 B (https://dejure.org/2021,61197)
BSG, Entscheidung vom 01.12.2021 - B 14 AS 163/21 B (https://dejure.org/2021,61197)
BSG, Entscheidung vom 01. Dezember 2021 - B 14 AS 163/21 B (https://dejure.org/2021,61197)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung von Mitwirkungspflichten im Leistungsrecht; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verletzung von Mitwirkungspflichten im Leistungsrecht Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - kostenloses Mittagessen in

    Auszug aus BSG, 01.12.2021 - B 14 AS 163/21 B
    Insofern fehlt aber eine Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des BSG , nach der Voraussetzung der Sachentscheidungsbefugnis die Kompetenz der Widerspruchsbehörde ist (vgl BSG vom 23.6.1994 - 4 RK 3/93 - SozR 3-1500 § 87 Nr. 1; BSG vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R - BSGE 99, 252 = SozR 4-3500 § 28 Nr. 3, RdNr 13: "darf entscheiden") und sich die Aussage, die Widerspruchsbehörde könne in der Sache entscheiden (vgl B. Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG , 13. Aufl 2020, § 84 RdNr 7) auf ein sog "Kompetenz-Kann" bezieht.
  • BSG, 23.06.1994 - 4 RK 3/93

    Widerspruch - Belastender Verwaltungsakt - Klagefrist - Ablauf - Vorverfahren

    Auszug aus BSG, 01.12.2021 - B 14 AS 163/21 B
    Insofern fehlt aber eine Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des BSG , nach der Voraussetzung der Sachentscheidungsbefugnis die Kompetenz der Widerspruchsbehörde ist (vgl BSG vom 23.6.1994 - 4 RK 3/93 - SozR 3-1500 § 87 Nr. 1; BSG vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R - BSGE 99, 252 = SozR 4-3500 § 28 Nr. 3, RdNr 13: "darf entscheiden") und sich die Aussage, die Widerspruchsbehörde könne in der Sache entscheiden (vgl B. Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG , 13. Aufl 2020, § 84 RdNr 7) auf ein sog "Kompetenz-Kann" bezieht.
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 01.12.2021 - B 14 AS 163/21 B
    Es ist aufzuzeigen, dass die Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse erforderlich (klärungsbedürftig) und die Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (klärungsfähig) ist (vgl BSG vom 16.12.1993 - 7 BAr 126/93 - SozR 3-1500 § Nr. 16) .
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 01.12.2021 - B 14 AS 163/21 B
    Die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG ) erfordert die Formulierung einer bestimmten abstrakten Rechtsfrage, der in dem Rechtsstreit eine grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung beigemessen wird (vgl BSG vom 16.11.1987 - 5b BJ 118/87 - SozR 1500 § Nr. 60) .
  • BSG, 02.10.2015 - B 10 LW 2/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - mangelnde Darstellung der Klärungsbedürftigkeit einer

    Auszug aus BSG, 01.12.2021 - B 14 AS 163/21 B
    Die Klärungsbedürftigkeit ist zu verneinen, wenn die Antwort unmittelbar aus dem Gesetz zu ersehen oder so gut wie unbestritten ist, wenn sie praktisch außer Zweifel steht, wenn die Rechtsfrage bereits höchstrichterlich beantwortet ist oder wenn sich für die Antwort in vorliegenden höchstrichterlichen Entscheidungen bereits ausreichende Anhaltspunkte ergeben (zusammenfassend BSG vom 2.10.2015 - B 10 LW 2/15 B - RdNr 6 mwN) , weshalb sich die Beschwerdebegründung mit diesen Punkten substantiiert auseinandersetzen muss.
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